Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (für Übersetzungen) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Übersetzungsbüro Altun (Süderstraße 38, 25746 Heide, vertreten durch die Geschäftsführerin Hülya Altun), im nachfolgenden mit „Übersetzungsbüro“ abgekürzt, und dem Kunden in ihrer zur Zeit der Auftragsabgabe gültigen Fassung.
Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Verkehr mit den Kunden von des Übersetzungsbüros. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Vertragsdingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung vom Übersetzungsbüro. Die AGB werden von dem Kunden mit der Erteilung eines Auftrags anerkannt und gelten über die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn das Übersetzungsbüro auf die AGB bei der Annahme weiterer Aufträge nicht mehr detailliert Bezug nehmen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.
Das Übersetzungsbüro fertigt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten und Dokumente ein Angebot zur Erstellung einer Übersetzung an. Die Angebote des Übersetzungsbüros sind freibleibend. Aufträge werden für das Übersetzungsbüro erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Tätigkeit verbindlich.
Das Übersetzungsbüro erstellt die Übersetzung ausschließlich zu den vom Übersetzungsbüro im Angebot aufgeführten Konditionen. Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte Sprache zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den in der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes allgemein anerkannten Maßstäben vorgenommen. Übersetzt werden ausschließlich Texte. Enthält der zu übersetzende Text Bilder (z.B. Screenshots, Grafiken, o.ä.), kann das Übersetzungsbüro die Übersetzung dieser Teile oder des Textes insgesamt zurückweisen. Der gleiche Fall tritt insbesondere ein, wenn Texte strafbare oder gesetzwidrige Inhalte aufweisen, gegen die guten Sitten verstoßen, wegen der Komplexität die Qualifikation des Übersetzungsbüros zur Verfügung stehenden Übersetzer übersteigt oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände eine Bearbeitung des Textes für das Übersetzungsbüro unzumutbar ist; z. B. wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint. Bei einer Zurückweisung wird kein Vergütungsanspruch fällig. Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zum Übersetzungsbüro. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z.B. Vorübersetzungen oder Wortlisten bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten wie nach den aufgeführten Qualitätsmaßstäben üblich übersetzt. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Gewähr übernommen werden. Das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.
Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ist das Übersetzungsbüro zu Teillieferungen berechtigt. Für den Fall eines vom Übersetzungsbüro nicht zu vertretenden Leistungshindernisses verlängert sich die Lieferfrist um dessen Dauer. Bei allen Überschreitungen von Fristen muss der Kunde dem Übersetzungsbüro zunächst eine angemessene Nachfrist setzen.
Der Kunde erhält eine Mitteilung über die Fertigstellung. Die Gefahr geht mit Eingang der Mitteilung auf den Kunden über. Nicht abgerufene Texte lagern auf Gefahr des Kunden. Sofern eine andere Übertragung vereinbart ist, geht die Gefahr bei Eingang des Textes beim Kunden auf diesen über.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt das Übersetzungsbüro dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen und Konditionen zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Kunde kann mit schuldbefreiender Wirkung nur in Euro leisten, soweit keine anderen Währungen ausdrücklich vereinbart worden sind. Möglicherweise entstehende Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Vergütung erfolgt im Wege der wort- oder zeilenbasierten Abrechnung sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit, Fachbereich der Übersetzung, Lieferfrist oder als Mindestpauschale (EUR 30,00,-). Das Übersetzungsbüro stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung aus. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Rechnung ausschließlich auf dem Postwege zugestellt wird. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Die Forderungen sind innerhalb von maximal 14 Tagen zu leisten. Anfallende Bankgebühren, u.a. bei Zahlungen aus dem Ausland, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden und können auch nachträglich vom Übersetzungsbüro in Rechnung gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug ist das Übersetzungsbüro zur Geltendmachung von Verzugsschäden und/oder sonstigen Ansprüchen berechtigt.
Die gelieferten Texte pp. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bestehender Forderungen gegen den Kunden das Eigentum des Überstzungsbüros. Bei einer Weiterbearbeitung erwirbt das Übersetzungsbüro Eigentum an den daraus entstandenen Erzeugnissen. Erfolgt eine Verbindung oder Vermischung mit Erzeugnissen, die im Eigentum Dritter steht, so erwirbt das Übersetzungsbüro Miteigentum an den daraus entstandenen Erzeugnissen, und zwar im Verhältnis der jeweiligen Rechnungswerte. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung mit einer im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache, so tritt der Kunde seine Eigentumsrechte an der neuen Sache an das Übersetzungsbüro ab.
Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber dem Übersetzungsbüro zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Sollte die Übersetzung von den vertraglichen Anforderungen abweichen, hat der Kunde dem Übersetzungsbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte. Nach dem Ablauf der gesetzten Frist kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Die Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Abweichung den Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich herabsetzt.
Eine Haftung für Pflichtverletzungen besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) auch für einfache Fahrlässigkeit. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Übersetzungsbüro uneingeschränkt. Haftet das Übersetzungsbüro aufgrund grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder Beauftragten, die nicht zu den Geschäftsführern gehören, oder aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, ist ihre Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen das Übersetzungsbüro nach dem bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Die Haftung ist in diesen Fällen ferner auf den doppelten Betrag des vereinbarten Preises beschränkt und ist für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn zur Gänze ausgeschlossen.
Der Kunde kann bis zur Fertigstellung der Übersetzung den Auftrag jederzeit kündigen. Wird ein erteilter Auftrag vom Kunden gekündigt, nachdem der Auftrag bereits an einen Übersetzer vergeben wurde, wird eine Stornogebühr von 20,00 € fällig. Wurde die Übersetzung zum Zeitpunkt der Kündigung bereits begonnen, müssen zusätzlich die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach dem Grad der jeweiligen Fertigstellung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall aber mindestens 40% des Auftragswertes.
Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung beim Übersetzungsbüro, es sei denn, dass der Kunde ausdrücklich die Löschung seiner persönlichen Daten bzw. des von ihm zur Übersetzung gelieferten Textes verlangt.
Werden durch die Übersetzungsleistungen insgesamt oder in Teilen Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes erschaffen, steht das Übersetzungsbüro dafür ein, dass der Kunde die Werke in Ansehung der ihm zur Verfügung gestellten Übersetzungen räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt nutzen und verwerten darf (einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht). Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung der Übersetzung und der ihr unterliegenden Rechte an Dritte.
Das Übersetzungsbüro wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden, verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung und Überprüfung der Übersetzung ist zulässig. Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Gegen die Ansprüche des Übersetzungsbüros kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren. Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne vorherige Zustimmung des Übersetzungsbüros unzulässig.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von 24 Monaten danach, keine bei und/oder für das Übersetzungsbüro tätigen Übersetzer abzuwerben und/oder ohne Zustimmung des Übersetzungsbüros anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom Übersetzungsbüro zu bestimmende und gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe zu zahlen.
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz des Übersetzungsbüros, derzeit Heide (Holst.), Bundesrepublik Deutschland. Verträge unterliegen hinsichtlich Ihres Zustandekommens, wie in allen Ihren Wirkungen, ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber kaufmännischen Kunden gilt der Sitz des Übersetzungsbüros als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Das gleiche gilt für die Fälle, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: September 2017